Arbeitssicherheit

Unternehmen sind als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße zur Unterstützung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Kleinere Betriebe müssen sich bei besonderen Anlässen in dieser Hinsicht fachkundig beraten lassen. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Gefahrstoffe etc.) ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.

Mit unserer kompetenten Beratung zu allen Gesundheits- und Sicherheitsfragen unterstützen wir Unternehmen bei der Optimierung ihres Arbeitssicherheitsmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Bewertung berücksichtigt dabei alle Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Ergebnissen unserer Bewertung werden geeignete Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden. 


  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Wir stellen zertifizierte Arbeitsschutzbeauftragte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften erfüllen. Das gibt Unternehmen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, die internen Prozesse zu evaluieren und zu verbessern.



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